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Alt 06.03.2009, 02:34   #1
Denis!
Sammler!
 
Benutzerbild von Denis!
 
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: Mülheim a. d. Ruhr
Fahrzeug: 730i Individual Limousine (´93), 740i Individual Limousine (´93), 740i Individual Sonderserie (´93), 750iL Limousine (´92)
Frage Frage zu scheinbar herrenlosem Volvo 940 UK Spec.

Habe in einem Industriegebiet (Nähe BMW Händler) einen Volvo 940 entdeckt. Es handelt sich um eine rechtsgelenkte UK Version. Das Fahrzeug steht dort ohne Kennzeichen und hat keine MOT Steuerplakette mehr in der Scheibe. Der Wagen steht auch definitiv schon länger auf diesem Parkplatz, da schon Gras anfängt, "über die Sache zu wachsen".
Der Wagen ist ordnungsgemäß verschlossen, und in einigermaßem guten Zustand.
Er ist auch (noch) nicht geplündert worden oder ähnliches.

Englische Autos sieht man öfter mal irgendwo stehen, ist Nähe A3 und dort sind viele Engländer auf der Durchreise unterwegs - könnte also auch sein, daß er auf der 3 verreckt und hier hin abgeschleppt worden ist.
Ich kenne das aus England selbst so, daß alte "Gurken", die den Geist aufgeben, einfach am Straßenrand stehen gelassen werden - Abwrackprämie kennen die nicht.
Das kommt den Besitzer offensichtlich oft billiger, als den Wagen entsorgen zu lassen.
Ich bin daher absolut der Meinung, daß der rechtmäßige Besitzer den Wagen nicht mehr holen wird.

Meine eigentliche Frage lautet nun folglich:
Was wird mit dem Wagen passieren?
Gibt es eine Möglichkeit, an den Wagen ranzukommen?
Ich nehme mal schwer an, daß irgendwann ein gelber Zettel dran kleben und er von den Behörden weggeschleppt werden wird.
Gibt es eine Möglichkeit, denen sozusagen "zuvor" zu kommen - also auf legalem Weg versteht sich.
Klar könnte ich den einfach abschleppen und wahrscheinlich würde nie wieder einer danach fragen...
Aber wenn es auf rechtsmößigem Wege gehen würde, wäre das ganz interessant...
Vielleicht hat ja jemand eine Idee...
Denis! ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2009, 02:40   #2
the_bob
erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von the_bob
 
Registriert seit: 04.06.2006
Ort: Postbauer-Heng
Fahrzeug: BMW 750xD
Standard

Steht der Wagen denn auf Privatgrund? Falls ja kann dir der Besitzer des Grundes sicherlich Auskunft erteilen.
Steht der Wagen auf öffentlichem Grund ist das Ordnungsamt zuständig.

Bei einem von beiden wirst du nachfragen müssen, vielleicht kannst ja du ihn nach Ablauf einer Frist anstatt von dem vom Ordnungsamt beauftragten Unternehmen mitnehmen. Könnt ich mir vorstellen. Einfach mal verpfeifen und nachfragen
the_bob ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2009, 04:09   #3
Denis!
Sammler!
 
Benutzerbild von Denis!
 
Registriert seit: 25.10.2003
Ort: Mülheim a. d. Ruhr
Fahrzeug: 730i Individual Limousine (´93), 740i Individual Limousine (´93), 740i Individual Sonderserie (´93), 750iL Limousine (´92)
Standard

Schön, daß Du als erster antwortest.
Hab mir eben nochmal sden gesamten Porsche Thread durchgelesen, na gibt schon News?

Der Wagen steht an der Straße - also auf öffentlichem Grund.
Werde mich dan wohl mal ans Ordnungsamt wenden müssen...
Denis! ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 06.03.2009, 04:44   #4
Erich
Shogun
 
Benutzerbild von Erich
 
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
Standard

Stehen die herrenlosen Wagen nicht gerade an einer besonders heiklen Verkehrsstelle, dann darf die Stadt die Autos auch nicht einfach abschleppen. Erst nach Ablauf der durch den Roten Punkt gesetzten Frist kommt dann der Bauhof und nimmt das Auto mit. Meldet sich der Eigentümer innerhalb der folgenden sechs Monate immer noch nicht, dann gilt der Wagen als Fundsache – und wird nach fachlicher Begutachtung entweder verschrottet oder aber auf dem Rathausplatz versteigert.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://secure.schwarzwaelder-bote.d...5932&offset=10

Herrenloses Kfz
(Autor: v і c t i m, 31.8.2008 18:19 Uhr)




Hallo, angenommen es steht ein Kfz, im aktuellen Fall ein mopedroller, am straßenrand, öffentlicher verkehrsraum, ohne versicherungskennzeichen, wurde schon einige monate nicht mehr benutzt, reifen sind platt, gelber sticker vom ordnungsamt klebt 2 monate drauf: gilt dieses fahrzeug dann als herrenloses gut bzw gar als abfall, wessen man sich als rechtschaffender bürger ohne weiteres, z.b. zur ersatzteilgewinnung aneignen kann? Oder muss man vorher das fahrzeug als fundsache melden und 6 monate abwarten ob sich nich doch noch der eigentümer meldet?

Danke für eure antworten

Grüße

Henry


Re: Herrenloses Kfz
(Autor: Н е і n z E r і с, 31.8.2008 21:43 Uhr)


Hallo Henry,

auf dem gelben Sticker vom Ordnungsamt müsste eigentlich drauf stehen, dass das Fahrzeug als Abfall gilt, wenn es nicht binnen eines Monats nach Anbringung der "Aufforderung zur Beseitigung des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum" (denn das ist dieser Sticker) dort entfernt wird. Wenn das Ordnungsamt das Moped dort beräumen lässt, kostet es der Kommune Geld. Den Halter wird sie kaum ermitteln können, denn das ist über die Versicherungskennzeichen recht mühselig. Also wird das Ordnungsamt letzlich froh sein, wenn Du Dir das Teil aneignest (aber im Ganzen!). Ob nun das Moped jetzt Abfall oder herrenlos ist, bleibt Auslegungssache. Solange es jemand für aneignungswürdig hält, würde ich mehr zur herrenlosen Sache tendieren. Aber das kann dahingestellt bleiben, denn es ist in jedem Fall kein Diebstahl, wenn Du dir das Fahrzeug aneignest. Du musst daher auch keine Fundanzeige machen. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass der ehemalige Besitzer sein Eigentum an der Sache aufgegeben hat, wenn das Fahrzeug dort schon einige Monate nicht mehr fahrbereit steht.

Viel Spaß damit!
Gruß HeinzEric

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) wer-weiss-was | "Herrenloses Kfz" | aus Forum Allgemeine Rechtsfragen

Re^2: Herrenloses Kfz
(Autor: J а k о b v a n T a s t, 1.9.2008 20:18 Uhr)


Moin,

Zitat:
"Herrenlos" ist ein Fahrzeug nie. Zumindest der letzte bekannte Halter lässt sich in der Regel ermitteln. Ein Eigentum kann also zunächst nicht verschafft werden.
Weiterhin steht auf den Aufklebern, dass nach Ablauf der Frist das Fahrzeug als Abfall deklariert wird. Gemäss dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist der Eigentümer (irgendwer hat Eigentum daran) zur Abfallbeseitigung verpflichtet. Kommt er dieser nicht nach, so wird dies von Amts wegen eingeleitet. Hier besteht in der Regel keine Möglichkeit des Eingriffs durch Dritte.
Nach Ablauf der angegebenen Frist ist das Fahrzeug Abfall und muss entsprechend der Gesetze behandelt werden. Die entsprechende Behörde würde aber niemandem diesen Abfall aushändigen, denn sie ist zur ordnungsgemässen Entsorgung verpflichtet.
Gegebenfalls wird/kann die Behörde je nach dem regional geltenden Abfallwirtschaftsgesetz das Fahrzeug auch einer öffentlichen Versteigerung zuführen.
Ein Zugriff auf das "herrenlose" Fahrzeug ist somit nach den Abfallgesetzen nicht möglich. Ob die zuständige Behörde dann eine Ausnahme macht steht auf einem anderen Blatt.
Die einzige Möglichkeit bestünde m.E. darin wenn man so ein Fahrzeug als Fundsache meldet. Das ist aber natürlich nur möglich, solange noch kein Aufkleber drauf ist.
Gruss Jakob (IANAL)
__________________
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Biete: Interner Link) Tuergriffdichtungen Interner Link) ESV-Repsatz
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