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			21.12.2015, 13:21
			
			
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			#1
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 06.11.2010 
				
Ort: Zürich 
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
				
				
				
				
				      
			 
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				Ruheversicherung
			 
			 
			
		
		
		vielleicht weiß das jemand.. habe gerade mit diversen versicherungstypen telefoniert, bezüglich der versicherung von abgemeldeten kfz, der ruheversicherung. die rücken jetzt aber nicht so richtig raus, auf die frage:  
wenn ich ein abgemeldetes kfz innerhalb der 18 monatigen ruheversicherung für einen tag wieder anmelde und dann wieder abmelde, gilt die ruheversicherung dann erneut 18 monate von diesem zeitpunkt? 
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Hört endlich auf damit Frank Zappa mit Gott zu vergleichen! 
Er ist zwar ein feiner Kerl - aber er ist nicht Frank Zappa!
			 
		
		
		
		
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			21.12.2015, 14:04
			
			
		 | 
		
			 
			#2
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 28.11.2009 
				
Ort: Oberdreis 
Fahrzeug: E38-740iL Sport - Individualserie Sportedition Middle East (05.2001) LPG Prins VSI; Chrysler Town & Country 3.6 FFV+LPG
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Ich würde dringend dazu raten, dies schriftlich auf Deinen Einzelfall anzufragen. Die Versicherer wollen gerne Neuverträge, allerdings auch Kunden binden. Wenn Du zwischenzeitlich auch noch umziehst können auch schon wieder andere Vertragsregeln herrschen (meine Erfahrung). 
 
Also am besten schriftlich fixieren, was in dem konkreten Fall passiert. Sonst weiß nachher keiner mehr so genau, was abgesprochen wurde. 
		
		
		
		
		
		
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			21.12.2015, 14:36
			
			
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			#3
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 natürlich Mit-Glied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 04.10.2012 
				
Ort: Erding 
Fahrzeug: E38 740i-10.94, E83 6.07 und CLA 250 4matic 12/16
				
				
				
				
				      
			 
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		  https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ruheversicherung
Ich hab das mal gefunden, wobei ich sowas noch nie gehört hatte.
 
Mein E38 wird nur Saisonbedingt gefahren. Danach steht er in einer Halle.  
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich doch ne Vollkasko abschliessen damit ich Entschädigung bekommen würde, sollte er im Extremfall gestohlen werden.?  
		
		
		
		
		
		
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			21.12.2015, 14:48
			
			
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			#4
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 28.11.2009 
				
Ort: Oberdreis 
Fahrzeug: E38-740iL Sport - Individualserie Sportedition Middle East (05.2001) LPG Prins VSI; Chrysler Town & Country 3.6 FFV+LPG
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Mark-LA
					 
				 
				[url]  
Wenn ich das richtig verstanden habe müsste ich doch ne Vollkasko abschliessen damit ich Entschädigung bekommen würde, sollte er im Extremfall gestohlen werden.? 
			
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 Für den Fall des Diebstahls reicht eine  wirksame Teilkasko aus.  
		
		
		
		
		
		
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			21.12.2015, 15:02
			
			
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			#5
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 natürlich Mit-Glied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 04.10.2012 
				
Ort: Erding 
Fahrzeug: E38 740i-10.94, E83 6.07 und CLA 250 4matic 12/16
				
				
				
				
				      
			 
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		Gut das ich in einer Gegend wohne, wo man sich nicht wirklich für 21 jahre alte Autos interessiert :-) 
		
		
		
		
		
		
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			21.12.2015, 15:36
			
			
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			#6
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 06.11.2010 
				
Ort: Zürich 
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Amber
					 
				 
				Ich würde dringend dazu raten, dies schriftlich auf Deinen Einzelfall anzufragen. Die Versicherer wollen gerne Neuverträge, allerdings auch Kunden binden. Wenn Du zwischenzeitlich auch noch umziehst können auch schon wieder andere Vertragsregeln herrschen (meine Erfahrung). 
 
Also am besten schriftlich fixieren, was in dem konkreten Fall passiert. Sonst weiß nachher keiner mehr so genau, was abgesprochen wurde. 
			
		 | 
	 
	 
 richtig, das hab ich denen auch rausgekitzelt.. 
 
ich hatte bisher ne vk und die konditionen bzw was abgedeckt ist gilt dann auch immer für die rv. mir geht es primär um brandschäden und vandalismus.  
		
		
		
		
		
		
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			22.12.2015, 16:50
			
			
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			#7
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Lernfähiges Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 10.02.2011 
				
Ort: Langenhagen 
Fahrzeug: BMW R1200RT
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Mark-LA
					 
				 
				
			
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 Hier steht: "Keine Ruheversicherung tritt ein, sofern der Zeitraum zwischen An- und Abmeldung weniger als 14 Tage beträgt."
 
Ich würde die Frage nicht so kontret an einer Versicherung stellen, sondern einfach die Versicherungsbedingungen nachlesen... 
 
Ansonsten gibt es auch noch Versicherungen speziell für abgemeldete Fahrzeugen, z.B. OCC bietet so was an, keine Ahnung was es kostet, aber ich vermute nicht so viel, da ja auch nicht so viel abgedeckt werden müsste.
   https://www.occ.eu/de/versicherungen...#ohnezulassung
... 
Versichert OCC Fahrzeuge ohne Zulassung?
 
Ja. OCC versichert Fahrzeuge ohne Zulassung, sofern Fahrzeug und Fahrer die OCC-Voraussetzungen erfüllen.
 
Welche Voraussetzungen gelten für Klassiker oder Premium Cars ohne Zulassung?
 
Grundsätzlich können Sie jedes Fahrzeug auf Ihrem Privatgelände ohne Zulassung nutzen bzw. abstellen. Hierbei ist es unwichtig, ob sich das Fahrzeug in einem StVZO-konformen, also technisch einwandfreien Zustand befindet.
 
Welche Vorteile gibt es, ein Fahrzeug nicht zuzulassen?
 
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Klassiker oder Premium Car nicht zuzulassen, genießen Sie folgende Vorteile: 
Sie brauchen keine Kfz-Steuern zahlen. 
Bei OCC zahlen Sie nur einen geringen Versicherungsbeitrag. 
Gibt es Einschränkungen bei einer Nicht-Zulassung?
 
Ja. Nicht zugelassene Klassiker dürfen nicht auf öffentlichen Straßen bewegt, geparkt oder abgestellt werden.  
...  
		
		
		
		
		
		
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			22.12.2015, 17:13
			
			
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			#8
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 06.11.2010 
				
Ort: Zürich 
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
				
				
				
				
				      
			 
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		ja das hatte ich ja gelesen und damit war meine frage auch beantwortet..   
occ könnte man in betracht ziehen..   
		
		
		
		
		
		
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