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Alt 05.09.2009, 15:38   #1
E38_Cruiser
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von E38_Cruiser
 
Registriert seit: 23.12.2008
Ort: Würzburg
Fahrzeug: E38-744i (06.99)BRC Gasanlage, MB W220 S500L (07.99) BRC Gasanlage
Standard E38 jetzt mit Anhänger - Anfängerfragen

Hab nur B-Führerschein und mir jetzt einen Anhänger gekauft. Bald ist er da (Lieferzeit) und ich hatte noch NIE mit Anhänger jedweder Art zu tun.

100-Zulassung ist dabei. Der Hänger ist ungebremst mit 750kg Gesamtmasse.

Worauf muss ich so beim Fahren achten? Abreisseil ist ja nur bei gebremsten, oder? Also nur Hänger dran, Sicherungen reinmachen und losfahren? Hüpft so ein Hänger leer bei Tempo 100?
__________________
Kratz lieber die Kurve, bevor man dich von der Kurve kratzen muss
E38_Cruiser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2009, 15:42   #2
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von E38_Cruiser Beitrag anzeigen
Worauf muss ich so beim Fahren achten?
Abreisseil ist ja nur bei gebremsten, oder?
Also nur Hänger dran, Sicherungen reinmachen und losfahren?
Hüpft so ein Hänger leer bei Tempo 100?
1. auf den hänger
2. ja
3. ja (wieso sicherungen? die stromversorgung halt)
4. ja

Gruß,
Kai
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2009, 20:01   #3
Karlo1965
Mitglied
 
Benutzerbild von Karlo1965
 
Registriert seit: 30.04.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 728i 06/1998
Standard

Hallo,

bitte "Anhängelast ungebremst" beachten in den Fahrzeugpapieren.

Seit 01.09.2009 ist es verboten auf dreispuriger Autobahn die linke Fahrspur zubenutzen. (Gilt für alle Gepanne.)

Ich würde auf einem Parkplatz mal versuchen Rückwärts zu fahren, (50 m reichen) ist erst mal gar nicht so leicht aber mit viel üben geht es dan doch. Als Tipp wenn du nach links einschlägst geht der Hänger nach rechts und um gekehrt.

Karlo
Karlo1965 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2009, 20:12   #4
BMW0026
SA 944
 
Registriert seit: 12.03.2005
Ort:
Fahrzeug: Diverse
Standard

Zitat:
Zitat von Karlo1965 Beitrag anzeigen

Seit 01.09.2009 ist es verboten auf dreispuriger Autobahn die linke Fahrspur zubenutzen. (Gilt für alle Gepanne.)


Karlo
Echt? Gut zu wissen...Die A7 bei Kassel muss man leider fast immer auf der 3. Spur befahren, da die beiden anderen mit LKW zu sind. Hast du auch ne Info wieviel das kostet und ob es Punkte dafür gibt?
__________________
BMW Individual
BMW0026 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2009, 20:18   #5
Karlo1965
Mitglied
 
Benutzerbild von Karlo1965
 
Registriert seit: 30.04.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 728i 06/1998
Standard

Hallo,

habe ich heute erst ist der neuen ADAC Zeitung gelesen.
Habe noch keine Info wieviel das kostet.
Fahre selber nicht soviel mit dem Anhänger auf Autobahn habe eine Anhängervermietung

Karlo
Karlo1965 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2009, 20:17   #6
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von Karlo1965 Beitrag anzeigen
Seit 01.09.2009 ist es verboten auf dreispuriger Autobahn die linke Fahrspur zubenutzen. (Gilt für alle Gepanne.)

Ich würde auf einem Parkplatz mal versuchen Rückwärts zu fahren, (50 m reichen) ist erst mal gar nicht so leicht aber mit viel üben geht es dan doch. Als Tipp wenn du nach links einschlägst geht der Hänger nach rechts und um gekehrt.

Karlo
ach echt? wusste ich nicht? steht wo?

zum rückwärtsfahren: einfach nur mit rückspiegel fahren und zum geradeausfahren immer in die richtung lenken, in der anhänger im spiegel auftaucht- ganz einfach ...

Gruß,
Kai
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2009, 20:31   #7
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
ach echt? wusste ich nicht? steht wo?
§7 IIIc StVO
Zitat:
Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo — auch nur hin und wieder — rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.
gilt aber nicht für autobahne:
ich zitiere aus einem kommentar (Schurig/Marquardt , StVO):
Zitat:
b. Benutzung des linken Fahrstreifens außerorts durch LKW über 3,5 t
Bei dreistreifigen außerörtlichen Autobahnen wird durch § 7 Abs. 3c kein
Überholverbot auf dem dritten linken Fahrstreifen für LKW über 3,5 t oder
Züge über 7 m begründet. Hierbei ist vom Sinngehalt der Norm auszugehen,
denn auf Autobahnen darf weder „links abgebogen“ werden, noch
„halten“ dort Fahrzeuge „hin und wieder“. Außerdem bezieht sich die Regelung
nicht auf schwere KOM, Zug- oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
die auf der Überholspur schnellen Verkehr gleichermaßen wie LKW behindern
würden. Andererseits gilt die Regelung nicht für innerörtliche dreispurige
Autobahnen, wo sie infolge des starken Verkehrs sinnvoll wäre. § 7
Abs. 3c gilt somit insgesamt nicht für Autobahnen.
Zur Unterbindung von
„Elefantenrennen“ auf Autobahnen reicht das Rechtsfahrgebot des § 2
Abs. 1 Satz 2 und die notwendige Geschwindigkeitsdifferenz in § 5 Abs. 2
Satz 2 völlig aus. Sofern nicht durch Z. 277 ohnehin ein Überholverbot für
den äußersten linken Fahrstreifen besteht, gilt für LKW und Zugmaschinen
über 7,5 t bei extremen Witterungslagen und Sichtbehinderung ein Benutzungsverbot
nach § 18 Abs. 11.
ansonsten kostet das 15 bzw. 20€ (mit behinderung)
nummer in zentralen bussgeldkatalog: 107118 bzw. 107119 (mit behinderung)

Gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (05.09.2009 um 20:43 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2009, 20:53   #8
Karlo1965
Mitglied
 
Benutzerbild von Karlo1965
 
Registriert seit: 30.04.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 728i 06/1998
Standard

Zitat:
Zitat von Karlo1965 Beitrag anzeigen

Seit 01.09.2009 ist es verboten auf dreispuriger Autobahn die linke Fahrspur zubenutzen. (Gilt für alle Gepanne.)


Karlo
Wollte noch mal meine Quelle nennen:

ADAC Motorwelt Heft 9 - September 2009
Seite 12 Rubrik: Bahn frei für die neue StVO

Karlo
Karlo1965 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2009, 21:14   #9
Karlo1965
Mitglied
 
Benutzerbild von Karlo1965
 
Registriert seit: 30.04.2009
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 728i 06/1998
Standard

Hallo erst mal amnat,

wir Chatten den einen abend mal zusammen. evtl. erinners Du dich?

1. es ist keine Vorraussetzung sondern eine kann Bestimmung.
2. Bitte den letzter Punkt unter "Anforderung an den Anhänger" lesen

denn bein anbau einer ASK. ändert sich der Faktor "X"

Karlo
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Karlo1965 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.09.2009, 21:39   #10
amnat
† August 2024
 
Benutzerbild von amnat
 
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: um Nbg
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
Standard

Woll Karlo ja, ich erinnere mich.

Tja, so wie ich das sehe ändert sich der Faktor X nur wenn das Fahrzeug "mit einem speziellen fahrdynamischen Stabilitätssystem (TSP) für den Anhängerbetrieb ausgestattet ..." ist. "... kann der Wohnwagen / Anhänger ohne Stabilisierungseinrichtung ... X= ... erhalten."

Ob ein evtl. vorhandenes ESP dafür genügt, das weis ich leider nicht.

EDIT: So errechnen Sie das neue Massenverhältnis Faktor = X:
Die zul. Gesamtmasse des Anhängers darf von der Leermasse des Zugfahrzeuges höchstens betragen: Bei ungebremsten Anhängern bis 750 kg (2) X = 0,3
2) Beachten SIe die weiteren gesetzlichen Bestimmungen!

Geändert von amnat (05.09.2009 um 23:00 Uhr).
amnat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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