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Alt 17.10.2008, 12:38   #3
BKirk
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Frage

Zitat:
Zitat von Olli Beitrag anzeigen
Man braucht DANN keine weitere Eintragung, wenn Felge und Reifenkombi AB WERK bereits freigegeben war.
Und wie weist man das bei einer Verkehrskontrolle nach?


fragt
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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