Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.10.2008, 11:03   #1
BKirk
Genießer
 
Benutzerbild von BKirk
 
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
Standard

Zitat:
Zitat von Robbie Beitrag anzeigen
Könnte wie bei mir sein, das der Tüv-Mensch einfach ein Vergleichsgutachten nimmt.
Da bin ich abermals verwirrt: in meinem alten Brief (dem doppelseitig bedruckten, gefalteten Lappen) stehen noch alle möglichen Reifen- und Felgenkombinationen drin, im neuen nicht mehr. Im aktuellen Fz-Brief und -Schein finde ich keine Felgenangabe mehr und keine alternativ möglichen Reifengrößen, sondern nur noch die Standardbereifung und den kleingedruckten Hinweis im Schein:

"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."

Soll das heißen, dass man für andere Bereifung gar keine Eintragung und kein Gutachten mehr braucht? Oder braucht man eines und muss es wie HU/AU extra mitführen? Oder ganz anders?
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
BKirk ist offline   Antwort Mit Zitat antworten