Zitat:
Zitat von Robbie
Könnte wie bei mir sein, das der Tüv-Mensch einfach ein Vergleichsgutachten nimmt.
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Da bin ich abermals verwirrt: in meinem alten Brief (dem doppelseitig bedruckten, gefalteten Lappen) stehen noch alle möglichen Reifen- und Felgenkombinationen drin, im neuen nicht mehr. Im aktuellen Fz-Brief und -Schein finde ich keine Felgenangabe mehr und keine alternativ möglichen Reifengrößen, sondern nur noch die Standardbereifung und den kleingedruckten Hinweis im Schein:
"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich."
Soll das heißen, dass man für andere Bereifung gar keine Eintragung und kein Gutachten mehr braucht? Oder braucht man eines und muss es wie HU/AU extra mitführen? Oder ganz anders?