Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzversicherung.
Die Leistungen der Garantie ergeben sich aus den beigefügten AGB`s.
Daran ist nichts zu rütteln, so wie`s da steht, so hats zu sein.
Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Autohauses, bzw. des Herstellers.
Reine Glückssache.
Ja und Gewährleistung ist halt 2 Jahre, Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Ein abgebrochener Make Up Spiegel fällt natürlich nicht unter die Garantie, weil da ja ne Fremdeinwirkung das Teil beschädigt hat.
Allerdings ist das Teil im E65 auch qualitativ ne Zumutung.
Wegfliegender Unterbodenschutz ist eher ne Kulanzsache, denn da ist davon auszugehen, dass dieser nicht richtig befestigt wurde (durch die Werkstatt).
Ansonsten wär der Wagen aufgesetzt worden, und das übernimmt natürlich keiner.
PDC müsste in jedem Falle übernommen werden, Zugstreben bin ich mir nicht sicher, da Verschleißteile.
Die Freigabe für die €+ wird nicht vom Autohaus entschieden, sondern von der €+ .
Das kann jeder BMW Händler anfragen, da muss es gar nicht den Umweg über das verkaufende Autohaus gehen.
Der Hintergrund, warum unrechtmäßig so viele durch die €+ gedeckte Schäden in der Regulierung abgelehnt werden ist, dass die Autohäuser, die die Garantie verkauft haben, und viel nachbessern müssen, im Rating bei der €+ sinken, und somit selbige für sie teurer wird.
Das schlägt sich dann wieder beim Gebrauchtwagenverkauf nieder.
Meistens umgehen die Werkstätten die €+, indem sie so viel wie möglich auf Kulanz machen, weil sich das trotzdem rechnen kann.
Nur auf Kulanz macht halt lediglich das Autohaus, welches verkauft hat, andere natürlich nicht.
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