Zitat:
Zitat von haasep
...Von der dauernden Anwalt Nummer halte ich wenig. Du jagst verbranntem Geld noch zusätzliches Geld für den Anwalt in den Schornstein, meist mit unklarem Ausgang.
|
Ja nee is klar Murat

. Oder gehörst Du zu denen, die das hier ggf. eröffnete Gewährleistungsrecht mit den oben bereits angeregten Betonfüßen oder der sizilianischen Verwandtschaft geltend zu machen trachten?
@ chudy:
Die telefonische Zusage des Verkäufers, der Wagen
sei top, ist leider keine zugesicherte Eigenschaft im Sinne des Kaufrechts. Daraus wirst Du also keinen Honig saugen können. Zum Spekulieren im übrigen habe ich hier auch keine Lust, da wesentliche Informationen über den Inhalt und Verlauf der kaufvertraglichen Vereinbarung fehlen. Deshalb; solltest Du ne Rechtsschutz haben, dann mach Dich hurtig auf den Weg zum
geldgeilen 
Anwalt. Falls nicht, magst Du in Dich gehen, ob Dir die gar nicht so hohen Kosten einer anwaltlichen Erstberatung die Sache nicht wert sind.