Zitat:
Zitat von huskimarc
der verkäufer ist zwar kein autohändler, scheint aber selbständig zu sein.. würde mal ein anwalt oder ähnliches fragen, ob sie da nicht etwas an der rechtslage evt ändert
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Also, wenn sich die letzten "Tage" nix geändert hat, dann muß auch ein Selbständiger seit geraumer EU-Zeit nach ebensolchen EU-Richtlinien ein Jahr Gewährleistung geben...