Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.08.2008, 20:44   #9
tf750
SONNTAGSFAHRER
 
Benutzerbild von tf750
 
Registriert seit: 26.10.2007
Ort:
Fahrzeug: E32-735i (1990), E60-M5 (2005), E63-650i (2008), F21-116i (2014)
Standard

Zitat:
Zitat von Rico740 Beitrag anzeigen
Also das höre ich zum ersten mal das die Farbe umgetragen werden muß.
Das ist großer Bullshitt.
Ich kann mein Auto lackieren wie ich will und da erlöscht nix.
Die Farbe hat nix mite der Verkehrssicherheit zu tun.
Wenn das so wäre dann müßte ein auto beim Tüv ja auch auf den Zustand der Farbe kontrolliert werden.

PS: Habe selbst schon umlackierte Autos gehabt und weder TÜV noch Polizei hat da irgendwas zu beanstanden gehabt,das wurde war genommen und gut.
TÜV hatte ich gefragt wegen Umtragen,das wurde mir frei gestellt,also ich kann aber muß nicht.
Und davon abgesehen,hat Lack überhaupt ne ABE Nr??? Ich glaube nicht.

Als einzigstes was nicht erlaubt ist das Auto zu verchromen bzw Chromglanzpolieren.
Mann könnte ja auch FLIP-FLOP nehmen,dann braucht man garnix umtragen.
tf750 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten