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Alt 01.08.2008, 22:45   #8
Rico740
Mitglied ohne wäre blöd;)
 
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Zitat von chevy57 Beitrag anzeigen
Dabei nicht vergessen, das Deine Betriebserlaubnis erloschen ist und du den Vers.Schutz riskierst.
Aber ist Deine Sache, hier in Deutschland ist es leider manchmal etwas seeehr Bürokratisch.
Thomas
Also das höre ich zum ersten mal das die Farbe umgetragen werden muß.
Das ist großer Bullshitt.
Ich kann mein Auto lackieren wie ich will und da erlöscht nix.
Die Farbe hat nix mite der Verkehrssicherheit zu tun.
Wenn das so wäre dann müßte ein auto beim Tüv ja auch auf den Zustand der Farbe kontrolliert werden.

PS: Habe selbst schon umlackierte Autos gehabt und weder TÜV noch Polizei hat da irgendwas zu beanstanden gehabt,das wurde war genommen und gut.
TÜV hatte ich gefragt wegen Umtragen,das wurde mir frei gestellt,also ich kann aber muß nicht.
Und davon abgesehen,hat Lack überhaupt ne ABE Nr??? Ich glaube nicht.

Als einzigstes was nicht erlaubt ist das Auto zu verchromen bzw Chromglanzpolieren.

Geändert von Rico740 (01.08.2008 um 22:52 Uhr).
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