Zitat:
Zitat von M8-Enzo
Wenn zu beweisen ist, daß der Wagen beim damaligen Verkauf bereits etwa 300.000 Km auf dem Tacho hatte und nun mit einer Fahrzeuglaufleistung von 174.000 Km angeboten wird, dann gibt es hier nichts mehr zu diskutieren! Denn hier ist, sofern der Kilometerstand jetzt in der Tat mit 174.000 angezeigt und das Fahrzeug mit diesem Kilometerstand veräußert wird, der Tatbestand der Tachomanipulation erfüllt! Und genau dieser stellt eine STRAFTAT dar für die sich heute auch ein Staatsanwalt interessiert!
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Ne ne, das ist keine böse Absicht. Der Verkäufer lügt nicht, der ist nur begeistert und neigt ein bißchen zur Übertreibung. Rechnet mal:
174.000 / 326 * 600 = 320.000
Also, die gefühlten 174.000 km dividiert durch die echten PS multipliziert mit den gefühlten PS geben dann die echten km, und schon sind wir wieder bei über 300.000.
Ich hab' mal eine Mail an Autoscout24 geschickt (Rubrik "Unseriöses Angebot"). Würde mich aber doch interessieren, ob einer drauf reinfällt.