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Alt 24.05.2008, 14:58   #16
Alfred G
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Zitat:
Zitat von esau Beitrag anzeigen
Lassen die sich gut sauberhalten? habe nämlich jetzt Vielspeiche 94, die sind reinigungstechnisch nicht wirklich der Renner.

Da ich die Mwst ausweisen muss, kann ich den nur in Zahlung geben wg. Garantie. Er wird dann allerdings gleich weitervertickert, eigentlich schade 'drum.

Wenn Der Deal zustande kommt, dann nur als Eintausch mit Zuzahlung.

Was ich allerdings noch klären muss, ist wie der Privatanteil (führe Fahrtenbuch ) steuerlich beim Verkauf zu handeln ist, da haben offenbar einige Steuerberater auch nicht wirklich Ahnung. Habe dazu auch schon die Meinung gehört, dass der Privatanteil einfach ins Betriebsvermögen übergeht und dort schlichtweg als Einahme zu versteuern wäre. Ich kann das so nicht glauben, denn wenn man ein Firmenauto mit z.B. 40% Privatanteil nach einem Jahr wieder verkaufen würde, würde man ja riesige Verluste machen...

Vielleicht kennst Du Dich ja da aus...

grüsse esau

1. und einfachste Frage:

Sind die 176er pflegeleicht? Eindeutige Antwort ja.
Ich habe auch schon mal vorher/nachher-Bilder gepostet, und zwar Interner Link) hier:

(Reine Waschanlagenwäsche. Keinen Finger krumm gemacht, kein Felgenreiniger).


VORHER




NACHHER




2. Frage:

Dann: "Ich muss MwSt ausweisen"
Nicht unbedingt. Nur beim Verkauf an einen Unternehmer. (Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) §14 Abs. 2 Nr. 2 UStG)
Soweit (der Unternehmer) einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.

Wenn du an einen Privatmann verkaufst, musst du keine Mwst ausweisen (wohl aber abführen).

Das heißt: Ein privater Käufer kann alleine aus dem Kaufvertrag noch nicht nachweisen, dass das Auto bei dir Betriebsvermögen gewesen ist, um daraus erweiterte Gewährleistungspflichten abzuleiten.

Ich muss aber dazusagen, dass ich kein Rechtsanwalt bin und insoweit zum Thema Gewährleistung und Ausschlussmöglichkeiten nichts weiter sagen will.


3. Frage:

Buchgewinn: Wenn das Auto Betriebsvermögen ist, ist der Unterschied zwischen Verkaufserlös und Restbuchwert in voller Höhe steuerpflichtig. Privatanteil hin oder her. Das trifft zu.
Das könnte sich aber auch zu deinen Gunsten auswirken. Beispiel: Du kauft den Neuen für 50.000 und stellst fest, es ist eine Gurke. Nach 3 Monaten verkaufst du ihn für 35.000 weiter. Dann sind die 15.000 Buchverlust in voller Höhe absetzbar.

Aber mal 'ne Frage: Du hast deinen doch 2005 gekauft. Der ist doch noch nicht auf Null abgeschrieben? Insofern ist noch ein Restbuchwert vorhanden, den man gegen den Verkaufserlös rechnen kann.
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