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Alt 13.04.2008, 22:26   #8
PETZ
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Zitat von Maxl Beitrag anzeigen
Servus!

Du schreibst ja schon "auf (d)einem privaten Grundstück" wird aufgezeichnet! Das ist rechtmässig. Sollte sich dort jemand aufhalten, ist das wohl auch das Klientel, wofür bzw. wogegen die Kameras installiert wurden!?

Auch auswerten/für eine Strafverfolgung verwenden darfst du diese Aufzeichnungen natürlich. Das "Recht am eigenen Bild" bezieht sich auf eine von den (unbemerkt) abgelichteten Personen ungewollte Veröffentlichung dieser Fotos/Aufnahmen in den Medien, hat allerdings in diesem Fall keinen Einfluss.

Öffentliche Räume vor deinen Grundstück darfst du meines Wissens privat nicht überwachen.

Viele Grüße
Markus
Hi Markus,

überwache nur privates Grundstück !!
Also gehts ??
Will es nicht veröffentlichen.
Nur als Fotobeweis für Beschädigungen am Fahrzeug.

Gruß
PETZ
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