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Alt 27.02.2008, 11:08   #13
Hannebambel2001
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Ja inzwischen darf ein Kfz 7Jahre abgemeldet sein, bis eine Vollabnahme notwendig wird.
Hab bei einem Fahrzeug, welches 2002 abgemeldet wurde nur TÜV/ AU machen müssen zum normalen Kurs. Gilt also auch rückwirkend!

Grüße
Stefan
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