Zitat:
Orginal gepostet von Gunnar
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Die Dimension eines Reifens (Quelle: ADAC)
Die technische Ausführung der Bereifung ist durch den § 36 StVZO festgelegt. Danach sind Pkw-Reifen entsprechend der europäischen Vorschrift ECE-R 30 genormt. Dies gilt insbesondere für die Beschriftung der Reifenflanke. Sie gibt über die wichtigsten Daten des Reifens Auskunft. Innerhalb dieser Information sind die für den Autofahrer wichtigen Angaben zusammengestellt - die Norm verlangt darüber hinaus weitere Bezeichnungen auf der Seite wie Herstellername (1) und Reifentyp (2).
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Dazu habe ich mal den Kommentar eines Reifenspezialisten gelesen, der aussagte, dass beim Bau eines Reifens so ziemlich jeder Hersteller machen kann was er will.
Er darf danach das E-Zeichen wie selbstverständlich anbringen, wenn der Reifen ein paar Eckdaten (Tragfähigkeit im Stand, Reifenbreite+ Höhe) erfüllt, aber im Fahrbetrieb schlichtweg lebensgefährlich ist.
Der Mensch meinte noch, das Reifen die am wenigsten stark reglementierten Teile am Auto sind.
Selbst Autoradio unterlaufen strengeren Prüfungen.
Bild fügt man so ein:

Dazu muß das Bild im Internet liegen sein.
Falls Du keinen Webspace hast kannst Du zum hochladen des Bildes ins Internet den Link BILDER-UPLOAD oben links nutzen.
Zu den Reifen hat BMW in meinem Brief stehen:
Ziff.20 bis 23: (also die Größenbezeichnung der Bereifung)
b.Sommerbereif. nur von Herst.d.m.ABE Nr.E296, Nachtrag II, gen.
Diese oder eine derartige Hersteller-Bindung ist meines Wissens in allen größeren oder extremeren BMWs vorhanden.
Hier sollte man mal drauf gucken:
Ist die Web-Seite vom TÜV München mit Infos ...
http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/se...phhkxwgxud.asp
Und zur Info: