Hallo,
zum allgemeinen Teil:
Du kannst den Wagen u.U. "wandeln" (vom Kauf zurücktreten) - also zurückgeben, nebst Geld zurück. Ggfls. musst Du Dir aber einen Abzug für die gefahrene Strecke gefallen lassen (Nutzzungsvorteil). Ein nicht erwähnter Unfall ist ein Mangel an der Kaufsache.
Darüber hinaus kommt in Betracht, dass Du arglistig getäuscht wurdest. Man kann das u.U. auch "Betrug" nennen. Das mit der Täuschung gilt ggfls. auch dann, wenn der Verkäufer zum Unfall gar nichts gesagt hätte, denn ein Unfall ist offenbarungspflichtig. Auch kann der Händler nicht so einfach "ins Blaue hinein" Unfallfreiheit zusichern (also ohne das genau zu wissen). Liegt das so, kannst Du den Kaufvertrag sogar anfechten und - neben dem gleichen Ergebnis, wie oben - eventuell noch Schadensersatz geltend machen, wenn Du z.B. für einen vergleichbaren Wagen (unfallfrei) mehr bezahlen musst, aufgewendete Reparaturkosten usw.
Wusste der Händler nichts von dem Unfall, dann kommt es darauf an, wie er selbst den Wagen angekauft hat. Dann kommt u.U. auch eine Haftung des Voreigentümers in Betracht, wenn der den Unfall verschiegen hat.
Ist der Unfallschaden (für einen Fachmann) leicht zu erkennen, trifft es ggfls. wieder den Händler, denn er hat eine gewisse Überprüfungspflicht.
Bei allem kommt es aber u.a. darauf an, wie lange der Kauf zurück liegt. Das müsste man zunächst klären. Bevor man größere Lawinen lostritt, sollte man außerdem zu einem Gutachter gehen, der das bestätigt. Ferner würde ich mal mit dem/den Voreigentümer(n) Kontakt aufnehmen und die zu dem Thema "Unfall" befragen.
Außerdem ist das alles recht komplex und hängt stark vom Einzelfall ab - also kann man konkrete Hinweise kaum geben. Nach den empfohlenen Aufklärungen solltest Du m.E. einen Anwalt aufsuchen. Jedenfalls, wenn eine eigene Vorsprache bei dem Händler zu nichts führen sollte.
Gruß,
Stephan
__________________
Grüße
Stephan
________________________________________________
Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser. 
Geändert von SysTin (02.10.2007 um 18:56 Uhr).
|