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Alt 03.09.2007, 20:55   #6
GSX-Heizer
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Zitat von daywalker740i Beitrag anzeigen
was erzählst Du für ein quatsch! Erstmal darf der Abrollumfang der Bereifung nicht +/-3% betragen, und dann gibt es keinerlei Gutachten für diese Felgen i.V.m. dem Anbau auf nem E38, also braucht man einen Abnahme nach §21. Aber das ist auch nicht nicht das Thema!
Hab ich was vom Abrollumfang geschrieben ? ( das weiß ich selbst , weil schon mal machen müssen beim ADAC , wegen Gutachten)
Und woher sollte ich wissen das es kein Gutachten gibt , darum habe ich ja geschrieben das eine Freigabe vom Hersteller nötig ist.
Und nach §21 ist es keine Einzelabnahme ?????? klär mich auf
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