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Alt 15.05.2007, 20:47   #1
e38er
Heiligs Blechle
 
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Zitat von SysTin Beitrag anzeigen

Methode ist folgende: Man bekommt einen Scheck über z.B. 15.000,00 EUR (ersatzweise: Kaufpreis und 5.000,00 EUR zuviel). Die Bank schreibt den erstmal gut, Kontoauszug sieht super aus .

Jou - dann bittet man, den Betrag (Autokauf: Das zuviel gezahlte) auf dieses und jenes Konto (natürlich Ausland) zu überweisen. Man macht das ganz arglos, denn es ist ja wirklich (zu) viel Geld.

Dann passiert das: Der Scheck wird nach 3 Wochen "mangels Deckung" (oder so) rückbelastet. Kann die Bank, denn sie schreibt Schecks nur "unter Vorbehalt der Deckung" gut.

ABER: Die eigene Überweisung kann man nicht zurückholen.

Dummerweise sitzt der ander im Ausland und dort kennt den gar niemand... nasowas

Mit anderen Worten: Gesäßkarte !

Tscha. Geld verdienen (ergaunern) will gelernt sein.


Gruß,
Stephan
Hi,

Wie sieht das eigentlich aus wenn man den Schek ebenfalls auf ein Scheinkonto gutschreiben lässt und dieses sofort abräumt wenn das Geld drauf ist?? Ist dann der Betrüger der Betrogene

Gruss,
Christian
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