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Alt 12.02.2007, 15:26   #7
Artur
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Zitat:
Zitat von Rikardo Beitrag anzeigen
...
person 1....kfz-händler...geben wir ihm den namen " A "
person 2....der typ vom forum(will keinen namen nennen, aber ich weis 100% das er es ist,kann ich beweisen) nennen wir ihn " B "
person3.... der vorbesitzer von meinem wagen " C "
person 4....meiner einer " D "
...
Also zumindest in D wäre die "Nase" C erstmal der Dumme , der hat/hätte dich mit dem Wagen Betrogen ( ! ? ) , und nicht "B" oder "A". Wie willst du es beweisen das er nichts davon wusste ( z.b. Tachotausch weil der andere Defekt )

Der könnte sich dann an B - und der wiederrum an die Nase "A" ranhalten

Aber dein Kennzeichen sieht doch zu sehr nach Österreich aus.

Ausserden was steh da bei deinem "vermutetem" Betrugsverkauf im Kaufvertrag drin - "kM abgelesen / laut Tacho " und evtl noch eine Rechnung für Tachotausch dabei ?

Gruss
Artur
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