Zitat:
	
	
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					Zitat von John McClane  So ist es. Verstoß hier gegen § 23 (1b) StVO. Maßnahme, die regelmäßig durchgeführt wird, ist die Zerstörung der Software vor Ort
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 Was macht Dich da so sicher? Gibt es zum Thema eine Dienstanweisung in NRW?
Ansonsten ist das Thema noch heiß umstritten, und selbst Polizeibeamte vertreten eine andere Meinung (die Plug-Ins warnen ja gerade nicht vor Radargeräten, das können sie ja auch gar nicht!).
Urteile gibt ja wohl auch noch nicht, oder kennst Du  welche? Könnte man ja mal mit einer Strafanzeige klärend vor Gericht bringen (gegen den Polizeibeamten wg. der mutwilligen Zerstörung), oder in einem Amtshaftungsprozeß.
In der Schweiz wird es wohl auch darauf hinauslaufen, daß die Rechtmäßigkeit dieses völlig überzogenen Gesetzes gerichtlich überprüft wird.
  
Greets
RS744