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Alt 28.07.2006, 15:29   #5
Kramer
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Hi SilverWolf,

meld mal über ebay eine Unstimmigkeit mit dem Verkäufer unter



dann muß er sich melden. Falls nicht - ebay Käuferschutz beantragen. Hast dann halt 25 Euro Lehrgeld bezahlt

@McDeath: Das Argument "Urlaub" lasse ich nicht gelten. Wenn ich in der Bucht was verkaufe, mache ich das rechtzeitig VOR oder NACH meinem
Urlaub.

Grüße

Kramer
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