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Alt 01.12.2005, 17:39   #6
Profiler
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Boah,
ich habe getz allet gelesen, denke aber ebenso wie Marks (habe null Semester Jura studiert und nur gefeiert ). Da keiner weiß, was in dem Vertrag steht (hier könnten ja Mängel erwähnt sein ), niemand weiß welcher Art die Garantie ist oder ob der Vertrag bezüglich der Gewährleistung/Garantie nicht evtl. sogar unwirksam ist, z.B. aufgrund einer unzulässigen Einschränkung der Garantie/Gewährleistung sollte er einen Experten aufsuchen und gut ist.

Evtl. war der Rost ja schon beim Kauf deutlich zu sehen wenn man nicht völlig blind vor dem Auto gestanden hätte. Auch muß der Rost kein Verarbeitungsmangel seitens BMW sein, es könnte auch ein nicht behandelter Kratzer o.ä. des Vorbesitzers sein. Ich glaube kaum dass man dafür den Verkäufer haftbar machen kann.

Der Regensensor muß evtl. nur mal neu initialisiert werden und unter PDC defekt kann man einen einzelnen Sensor oder die gesamte Anlage verstehen.

Ohne den Inhalt des Vertrages und eine genaue Mängelbeschreibung kann man meiner Meinung nach kein klares Statement abgeben, sowohl als (Voll-)Jurist, noch als interessierter Laie.

In diesem Sinne

P.S. Iss besser hier als Barbara Salesch
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