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Alt 01.12.2005, 11:56   #6
JVogel
Gast
 
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Standard leider nicht ganz richtig

@ uli, @rednose

Ich fürchte, trotz eurer durchaus launigen Antworten, dass dieselspass recht haben dürfte.

1. Das Auftreten eines Mangels in den ersten 6 Monaten nach Kauf begründet eine Vermutung - mehr aber auch nicht -, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.

2. Kann der Händler beweisen, dass das Teil bei Übergabe funktioniert hat - was natürlich schwer ist, aber nicht unmöglich - besteht keine gestzliche Gewährleistung. Vielleicht hilft dann noch die Garantie.

3. Ob bei einem 98er Baujahr Rost überhaupt einen Mangel darstellt oder eine altertypische Erscheinung lasse ich mal dahingestellt. So klar ist das jedenfalls nicht.

Fazit:
Alles nicht so einfach. Ein Streit will hier wegen der Kosten wohlüberlegt sein.