Hallo, hatte ein solches Problem vor einigen Jahren mit einem anderen Wagen. So ein Abgasgutachten muss von einem Sachverständigen(nicht der AU Prüfer) abgenommen werden, dann brauchst Du eine Sondergenehmigung vom regierungspräsidium(viel Spaß) oder eine Unbedenklichkeitserklärung vom Hersteller(noch mehr Spaß). Also viel Rennerei, wobei mein Kenntnisstand da nicht mehr ganz up to date ist, vielleicht gehts heute einfacher.
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