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Alt 10.09.2005, 10:14   #5
don_franco
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Fahrzeug: V8 ATM Krücke
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Zitat:
Zitat von koertsch
Aber nicht vorne verdunkeln, zumindest nicht solange der Wagen auch normal zugelassen wird. Wenn er im Ausland zugelassen wird und dann hier rumfährt ist das was anderes genauso wenns ein Diplomatenwagen ist.

Gruß,
Julian
damit wir es etwas aufhellen:

Die offzielle Grundlage zum Verbot von Verdunklung der vorderen Seitenscheiben ist welcher ?? Weil der Notausstieg etc etc verhindert wäre, schon deshalb sind auch Splitzerschutzfolien verboten.

Wenn man deiner Arg. nun folgt wäre dann selbst die schussicheren Scheiben nicht möglich da bei jenen ebenfalls Spezialfolien mitverwendet werden, zudem wäre ein Ausstieg erst recht nicht möglich.

Und für all jenes kriegen jene Umrüstfirmen Sondergenehmigung.

Zudem kenne ich so ein Schutzfahrzeug mit Verdunkelung komplett bis auf Frontscheibe mit dt. Firmenzulassung ohne CD
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