Quark.....
Der Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" liegt ausschließlich
in der Beweislastumkehr.
Es geht um den "anfänglichen Fehler",der bereits zur Zeit der Garantiezeit
da gewesen sein muss.
Lässt es sich nachweisen,daß dieser Fehler bereits innerhalb der Garantiezeit
da war,steht der Verkäufer in der Haftung.
NACH der Garantiezeit steht im Rahmen der Gewährleistung der Antragsteller
unter Beweispflicht.
Er muss beweisen,daß es ein sog. Fehler innerhalb der Garantiezeit war.
Kann man das nicht,hat man das gezogen,was der Volksmund die "A-Karte"
nennt.....
Gruß
Knuffel
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