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Alt 17.03.2005, 16:20   #8
BlackSeven
Erfahrenes mit Glied
 
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Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
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Zitat:
Zitat von Uli
Dies ist ganz klar falsch.
Letztmals:
Vertragspartner ist die €+ (Garantievertrag zw. Versicherer und
Versicherungsnehmer) und nicht der Batteriehersteller.
Nur die im Garantievertrag aufgeführten Leistungsverpflichtungen
sind für die €+ bindend.
Dort ist - jedenfalls in meinem Vertrag - mit keinem Wort eine
Gewährleistungspflicht für Reparaturerfolge oder
Tauschkomponenten über den Vertragsablauf hinaus die Rede.
Eine gesetzliche Gewährleistungspflicht existiert damit nicht.

Auch hier bleibt lediglich der Weg über einen Kulanzantrag.
Also verstehen tue ich Deine Argumentation nicht....:

Ich (nicht die BMW-Werkstatt) hatte einen Versicherungsvertrag mit Euro-Plus. Dieser Vertrag entband mich meiner Zahlungsverpflichtung der Werkstatt gegenüber, da diese direkt mit E-Plus im Sinne einer Abtretungserkärung abgerechnet hat. Ich hätte aber auch genauso gut in Vorlage treten können und hätte im Nachhinein mit der Versicherung abgerechnet. Auftraggeber der Reparatur war ebenfalls ich (den Auftrag habe ich auch noch). Aus meiner Sicht sollte eigentlich zumindest die Garantie/Gewährleistung auf die Reparatur greifen. Wenn Du bei einem Haftpflichtschaden mit einer Abtretungserklärung reparieren lässt, hast Du ja auch Garantie/Gewährleistungsansprüche auf Teile und Arbeit...

Wenn die Reparatur damals aufgrund von Gewährleistungsansprüchen aus dem Autokauf resultierend ausgeführt worden wäre, dann könnte ich die Nichtkulanz nachvollziehen... Aber der Händler hat es vorgezogen, die €-Plus statt sich selbst zu belasten.

Mark
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Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)


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