Zitat:
Zitat von Martin730
nun, der Sachverständige der gegnerischen Versicherung kostet mich zumindest einmal nichts. Kann der Schaden ohne Aufwand meinerseits behoben werden, ist mir das recht. Fängt er an "wertmindernde Sachen" zu finden, kann ich immer noch einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Wobei man da sicherlich die
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Wenn Du erstmal den Gutachter der Gegner-Versicherung rangelassen hast, hast Du schlechtere Karten. Im Zweifel steht nachher Gutachter-Aussage gegen Aussage. Welchem Gutachter wird die Versicherung wohl mehr glauben ?
Lieber gleich nur einen unabhängigen Gutachter nehmen ...
Grüße, RR