Zitat:
Zitat von gasi
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Ich gehe nun mal zur lokalen BMW Niederlassung und bitte um einen Termin dort mit dem Sachverständigen der Versicherung.
Und ich hoffe sehr, dass die BMW Leute mir helfen, den Wert meines wirklich absolut tadellos gepflegten und schier zur Maximalausstattung hochgerüsteten Wagens argumentativ zu belegen.
Ich meine mal nur mal so zum Thema "Wiederbeschaffungswert", das kann man einfach vergessen. So einen Wagen gibt es nicht mehr wiederzubeschaffen.
Demgegenüber ist eine reine Bewertung vom Schreibtisch aus natürlich quasi ein Totalschaden schon ohne Schaden.
Ein 27 Jahre alter 728i mit 300 Tkm ist quasi nix mehr wert.
Und meiner hatte ab Werk auch noch bloss eine Buchhalterausstattung.
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Es ist nicht böse gemeint: Aber du solltest ernsthaft überlegen, ob du dir von Anfang an professionelle Hilfe mit ins Boot holst. Ein versierter Rechtsanwalt und selbst ausgesuchter Sachverständiger werden eher dienlich sein, deine rechtlichen Interessen zu wahren. Allein deine nicht werksseitige Ausstattung wird nur jemand ernsthaft berücksichtigen, der sich mit der Materie auskennt. Der Rest geht nach Datensätzen.
Allein schon der Ansatz zur markengebundenen Fachwerkstatt zu gehen, kann dir auf die Füße fallen. Denn um deren Kostenansatz als Schadensersatz geltend machen zu können, bedarf es bei älteren Fahrzeugen entsprechender Voraussetzung (i.d.R. lückenloses Serviceheft bei der Markenwerkstatt und dortige nachweisbare Reparaturen). Ansonsten wird auf eine freie Werkstatt verwiesen.
Von den weiteren möglichen Besonderheiten in solchen Fällen (Regulierung nach Prüfbericht, Reparaturrisiken, etc.) einmal gänzlich abgesehen.
Und auch ein Wertgutachten ist keine Garantie dafür, dass bei einem Haftpflichtschaden diese Werte tatsächlich berücksichtigt werden.