Moin!
Das mit der Markenbindung auf Pirelli und Michelin stand früher immer drin. So auch bei mir, wo die gleiche Kombi im Schein steht.
Mich verwundert, dass der TÜV einfach so akzeptiert dass nunmehr 255er OK sein sollen.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht auf der Rückseite jedoch auch ausdrücklich:
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3)
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Eine zusätzliches Gutachten und die Änderung der Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist hierfür nicht erforderlich.
Hier hilft dann wohl die Bescheinigung von Michelin. Ob das aber von allen Prüfinstitutionen so gesehen wird?
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