Zitat:
Zitat von Rush1291
Denke das am Wagen noch nichts gemacht wurde
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Hi,
ganz wichtig für eine spätere Gutachter-Beauftragung ist die Beibehaltung des original-Zustandes zum Schadens-Zeitpunkt. So hatte z. B. ein E 65 Fahrer von uns in Franken seinen gebr. erworbenen 735i VFL V8 folglich ganze drei Halterjahre nicht bewegen dürfen. Und nur dadurch überzeugend seinen Rechtsstreit gegen BMW (NL) mit bester Gesamt-Entschädigung nach Jahren gewonnen.
Gruß
Geius