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Zitat von Christian
Hallo @dabusch!
Bei Haftpflichtschäden ist die Sache natürlich schwieriger. Hier müsste für den Geschädigten auch irgendein Anreiz geschafft werden, seinen Schaden möglichst günstig zu reparieren. Sicher kann man ihm nicht zumuten ein Vergleichsangebot einzuholen.
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Hallo Christian,
es gibt dabei weit mehr als einen Anreiz. Das Gesetz legt dem Geschädigten eine sog. "Schadenminderungspflicht" auf. Das heißt, er darf einen Schaden nicht überteuert gelten machen. Bei dem Verkehrsunfallrecht, das sich insoweit etwas "verselbstständigt" hat, liegt das Problem meistens eher darin, daß auf der Basis eines Sachverständigengutachtens abgerechnet wird. Das Gutachten hat bei einer Versicherung oder einer gerichtlichen Auseindersetzung natürlich einiges Gewicht. Man kam aber als Schädiger - mal unterstellt, es steht fest, daß er alleine oder zumindest zum Teil Schuld ist - seine Versicherung durchaus bitten, einem vor Regulierung mal das Gutachten des Gegners zuzusenden. Wenn dann Bedenken gegen die Angemeßenheit bestehen, kann man das der Versicherung durchaus mitteilen. Die holen dann evtl. auf eigen Kosten (oder durch einen sachverständigen Mitarbeiter) ein Gegengutachten ein, so daß nur der evtl. hierbei ermittelte geringere Schadenbetrag ersetzt wird. Will der Geschädigte mehr, muß er klagen. Diese Verfahrenskosten zahlt dann die Versicherung.
Das funktioniert auch vor einem Gericht. Keiner kann eine überteuerte "Luxusreparatur" ersetzt verlangen. Da ist anzusetzen. Leider kümmern sich die meisten aber nach einem Unfall, den sie alleine verschuldet haben, nicht mehr um die Sache, denn "die Versicherung zahlt ja". Die Versicherung hat oft kein Interesse, sich mit den Gutachten selbst so genau auseinderzusetzen. Das machen die verständlicherweise nur, wenn das Gutachten offensichtlich zu hoch ist. Es leigt also an den Versicherungsnehmern.
Gruß
Markus