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Alt 18.03.2016, 21:23   #6
peterpaul
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Ein Anhänger hat zulassungsrechtlich eine eigene Identität - er hat ja auch ein eigenes Kennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen.
Also muss er auch versichert werden .

Wenn man eine abnehmbare AHK montiert hat - und jemand fährt auf - dann muss der Fahrer mit der AHK einen Teil des Schadens des Auffahrenden übernehmen - denn ohne - überflüssig - montierte AHK wäre der Schaden beim Auffahrenden ja geringer .....
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