Ein Anhänger hat zulassungsrechtlich eine eigene Identität - er hat ja auch ein eigenes Kennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen.
Also muss er auch versichert werden .
Wenn man eine abnehmbare AHK montiert hat - und jemand fährt auf - dann muss der Fahrer mit der AHK einen Teil des Schadens des Auffahrenden übernehmen - denn ohne - überflüssig - montierte AHK wäre der Schaden beim Auffahrenden ja geringer .....
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
20 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.2005 - 17.08.2025
|