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Zitat von kleinerzeh
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Wenn die ganze Sache belanglos wäre, ...
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Ist sie, denn es gibt sogar Hersteller, die ihre Fahrzeuge freiwillig ab Werk mit einem "Loch im Tankdeckel" ausliefern. Im Übrigen wird nie jemand wegen einem 1-2 mm großen "Loch" in einem Tankdeckel die ABE entziehen, dazu gehört eindeutig mehr. Mit "Erlöschen der ABE" wird immer gleich ein riesiges Schreckgespenst an die Wand gemalt, tatsächlich muss für das Stilllegen eines Fahrzeugs bzw. der Verweigerung des Versicherungsschutzes schon einiges mehr vorliegen und das ist für den Anwender das Entscheidende. Eine Manipulation bzw. Veränderung an einem Fahrzeug muss auch so gestaltet sein, dass sie im Schadensfall ursächlich für selbigen ist. Und die Prüfungsbehörden interessiert es schon gleich gar nicht, ob da ein Loch (besser: winzige Öffnung!) im Tankdeckel ist oder nicht. Auch die Polizei interessiert es nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter und auch keine Erlöschung der ABE.
Und nochmal: Selbst im Hochsommer bei glühender Hitze ist in Nähe des Tankdeckels keine signifikante Geruchsbeeinträchtigung durch austretende Kraftstoffdämpfe festzustellen. Das mal zum Thema Volatilität von Kraftstoffen.