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Alt 19.05.2015, 09:28   #5
Setech
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Beim Gat KLR ist es so wie Du schreibst. In der ABE steht dass vor Bj9/86 unter Schlüsselnummer 1 "Fahrzeug und Aufbauart" zum Nachweis der serienmäßigen Ausrüstung mit einem System zur Verringerung der Verdunstungsemmision mit der Schlüsselnummer "01" ww. "14" beschrieben sein muss. Bei Schlüssel "03" und einem 3-Wege-Kat sind die Fahrzeuge auch mit einem Aktivkohlefilter ausgerüstet.
Das ist also bei Dir nicht das Problem.

Das Problem was Du hast, ist dass in der ABE steht "Getriebe 5-Gang handgeschaltet". Wenn also ein Prüfer genau arbeitet, dann darf er eine Änderung nicht eintragen.

Eine Möglichkeit besteht, dass Du den KLR in einer Werkstatt einbauen läßt, die AU machen darf. In der Regel passiert denen der Fehler, dass sie das mit der Handschaltung übersehen.

Aber!:
Natürlich benötigst Du ein Gerät von GAT, das lohnt sich doch gar nicht mehr.
Das Gerät mit Einbau kostet etwa 300€ (wenn es günstig ist). Der Wagen bekommt in zwei Jahren das H. Das sind ohne KLR 1100€ Steuern und mit KLR 550€ Steuern und zuzüglich Umbaukosten 300€ also in Summe 850€. Du würdest gerade mal 250€ sparen.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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