Zitat:
Zitat von Marks
Das ist Unsinn. Du kannst das Geld einschließlich der Lohnkosten verlangen. Nur die Mehrwertsteuer muss nachgewiesen werden.
Lies noch mal meine "Bedienungsanleitung", sonst verschenkst Du Geld.
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Stimmt. Und wenn du nur eine Stoßstange und ein Blinklicht kaufst bekommst du anhand des Kassenzettel die Mehrwertsteuer auch noch ausgezahlt. Das gleiche mit der Rechnung vom Lackierer.