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Alt 24.12.2014, 23:39   #2
Chevyman
Mit links Bremser
 
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Zitat:
Zitat von mm.dicker Beitrag anzeigen
Wenn ich zwei identische Fahrzeuge hab, weshalb soll das Fahrwerk nur in das eine Fahrzeug wo das Gutachten die Fin enthält eingebaut werden dürfen
Das ,bzw ähnliches hab ich ja mit meinen AGGs oben beschrieben. Diese Gutachten müssen die Anlagenimporteure für teures Geld selber fahren und holen das Fahrzeug für Fahrzeug über die Gutachten wieder rein.
Daher werden die FIN bezogen und gelten eben nur für das eine FZ - egal ob du nun mit nem identischen FZ daneben stehst- schwer zu vertsehen, ist halt so
Ein TÜVler der aus Gefälligkeit mal eben so... bekommt da richtig Ärger wenn das aufkommt, zumal das mittlerweile ordentlich dokumentiert wird.

Aber die Story mit dem "im Computer hinterlegt" ist Käse, denn was wenn ich beim nächsten mal zur Dekra, GTÜ oder KÜS fahre. Oder in einer Werkstatt HU machen lass wo der Prüfer keinen Zugang zu den Daten hat?
Gerade für den Fall hat man ja das Handschuhfach - halbvoll mit Gutachten
Was wenn der Laden mal pleite macht oder den Besitzer wechselt, was in der Branche ja üblich ist?
Ich kenn solche Geschichten aus der US Car Szene zur genüge - da wird/wurde viel auch nur vor Ort eingetragen
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Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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