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Alt 24.12.2014, 22:26   #1
mm.dicker
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Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
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Zitat von Bavarian740i Beitrag anzeigen
Ein kleiner Auszug aus der Mail


Es ist auch nicht nötig diese unabhängig von einem Fahrwerk zur Sichtprüfung zuzu senden da sie ja über jede Prüfstelle in der KBA Datenbank vom Prüfer eingesehen werden können.[/i]
Das Kba hat nicht mal alle getypten Fahrzeuge mit den vollständigen Technischen Daten in seiner Datenbank und da sollen die jetzt ne Datenbank mit Fahrwerken haben. Dann könnte man ja auf sämtliche Teilegutachten in Papierformat verzichten, wenn der SV die abrufen könnte. Mittlerweile mischen sich ja auch EU Recht und deutsches Recht,sodass das Kba immer weniger zur Verfügung stellt. Na so recht schlau werd ich nicht
Persönlich würde ich eh nie was kaufen, wo ich nicht selber nachschauen kann ob das Teil für mein Fahrzeug geeignet ist. Und nur weil irgendjemand ein Gutachten mit meiner Fin ausdruckt überzeugt mich das nicht wirklich

Alle Jahre wieder, wenn zum Jahresende AbgasNormen auslaufen und für LagerFahrzeuge AusnahmeGenehmigungen vom KBA erteilt werden, dass die entsrechenden Fahrzeuge noch neuZulassungsfähig sind, bekomme ich mich jedesmal mit den Verkäufern in die Haare, weil die denken einfach in eine Kopie der Genehmigung vom KBA die Fin reinschreiben reicht aus. Hier reicht das aber nicht,weil der FahrzeugHersteller die Genehmigung nur für explizit festgehaltene Fahrzeuge bekommt.
Wenn ich zwei identische Fahrzeuge hab, weshalb soll das Fahrwerk nur in das eine Fahrzeug wo das Gutachten die Fin enthält eingebaut werden dürfen.

Schöne Feiertage noch
mm.dicker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten