Zitat:
Zitat von Olli
Jede andere Form der Nachrüstung kann eh nicht legal sein.
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Weil das im BMW ETK so festgelegt ist? Ein Umbau nach der damals gültigen StVO und mit Segen des TÜV's ist also nicht legal?
Aber ist auch wurscht und keine Diskussion wert, ist an dieser Stelle auch Offtopic (obwohl eigentlich der Großteil des Freds OT ist

). Das weitere Vorgehen muss eh der TE für sich selbst entscheiden.