Zitat:
Zitat von Toni928GT
ja Claus , es handelt sich um ein 12. jahre altes KFZ , ist das ein 12. jahre altes Wasserrohr ( angenommen dieses ist defekt) überhaupt ein "Mangel" oder normaler Verschleiss ? Für mich Persöhnlich zB. typischer Verschleiss . Für den Richter ?
Desweiteren war ja ein Wasserverlust der Käuferin bekannt .
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Du liegst in Bezug auf das Wasserrohr falsch, da bin ich mir sehr sicher. Deiner Argumentation nach kann ja auch sofort der ganze Motor hochgehen, weil "ist ja auch Verschleiß bei einem 12 Jahre alten Fahrzeug". Du stellst damit die gesetzliche Gewährleistung (die ja nun extra für
gebrauchte Fahrzeuge für mind. 1 Jahr gilt!) komplett infrage. An dieser Gesetzeslage ändern auch Richter nichts und Deine immer wieder angeführten Fälle "Richter haben aber so und so entschieden" kennen wir doch gar nicht im Detail, vielleicht wollte der Käufer da komplett neue Bremsen oder sonstwas...
Ein defektes Wasserrohr ist und bleibt ein Mangel (sonst könnte man ja damit unbehelligt weiterfahren), ist bei
keinem Auto ein normaler Verschleiß, sondern ein Defekt und bestand so kurz nach dem Kauf definitiv schon bei Gefahrenübergang, und nur darauf kommt es an.