Zitat:
Zitat von e3tom
Das kann gutgehen, muss aber nicht.
Prinzip ist: was da ist muss gehen, selbst wenn es nicht vorgeschrieben ist, dass es da ist.
Also z.B. Nebellampen kaputt -> E.M. - keine Plakette
Keine Nebellampen dran -> O.M. - Plakette
Ähnlich mit Dingen wie Heckwischer etc.
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Hallo,
evtl. andere Verkleidung ohne Klappe für Leuchtweitenregulierung einbauen, dann ist der Rest "eigendlich" nicht mehr sichtbar, wenn der Tüvprüfer es dann noch bemängelt muß er sich sehr sehr gut mit dem BMW E 23 auskennen.
Und wenn nicht unbedingt "alles" nach org. Auslieferungszustand seien soll, ist der Rest der Anlage leicht auszubauen.
Mit dem Umbau auf eine E34 Anlage mit Fort Fiesta Teilen, oder Leuchtweitenregulierung ist der Wagen auch nicht "ganz" Orginal.