Thema: Neuerwerb e65
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Alt 13.08.2014, 23:05   #5
peterpaul
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Zitat:
Zitat von snaipukr Beitrag anzeigen
ich bin nicht der einzige hier im Forum der soner Aussage von BMW erhalten hat .
Mir wurde das Protokoll gezeigt aber den dürfte ich nicht mitnehmen . Ich kann da morgen anrufen und fragen ob ich zu dem 7er den FSP mitnehmen darf.

...
HÖR!!
es geht nicht ums "DÜRFEN" - sondern um das was DU bezahlt hast und was Dir zusteht!

Ist das denn sooooo schwierig zu verstehen??

Du bist nicht ein BITTsteller bei der BMW-Werkstatt - sondern die BMW-Werkstatt ist der DIENSTLEISTER für DICH, der seine "Fähigkeiten" anbietet und die DU dann in Anspruch nimmst - gegen Bezahlung.

DU gibst den Auftrag, den Speicher auszulesen und ein Fehlerprotokoll zu erstellen - basta!!!
und wenn du das bezahlst - dann steht Dir auch die Dokumentation zu!
es ist DEIN Fahrzeug - und Dir stehen ALLE Informationen zu DEINEM Fahrzeug zu!!!!!!
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