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Alt 24.06.2014, 17:35   #18
Paddy@728i
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Zitat:
Zitat von chrix98 Beitrag anzeigen
Vollabnahme beim TÜV, da wird's interessant, hier in England sind einige Modifikationen erlaubt die in DE nicht Standard sind, würde ich diese entfernen müssen oder kann ich die dann mit eingetragen bekommen (Angel Eyes, Alpina schuerze, alpina felgen, nachgerüstete Xenon Lampen)- in England gibt's ja keine ABE.
Wenn es originale Alpina-Teile sind, kannst Du versuchen, von Alpina eine TÜV-taugliche Bescheinigung bzw. ABE zu bekommen, dann sollten diese Teile auf jeden Fall problemlos eingetragen werden. Bei den Xenon-Scheinwerfern wäre die Frage, ob das originale BMW-Scheinwerfer sind oder nicht, wenn ja, sollten die Scheinwerfer an sich nicht das Problem sein, eher die Angel Eyes. Wenn's keine originalen Scheinwerfer sind, würde ich hier eher zusehen, hierzulande originale Xenon-Scheinwerfer zu kaufen und diese zu montieren (im Markt-Bereich des Forums gibt's regelmäßig welche...). Ich würde allerdings auch noch das Einstellrad für die manuelle Leuchtweitenregulierung entfernen, denn Xenon-Scheinwerfer und LWR-Verstellrädchen dürfte den TÜVler etwas irritieren , und da Du mit dem Fuffi serienmäßig die Niveauregulierung hast, mußt Du m.E. auch keine separate, automatische Leuchtweitenregulierung nachrüsten.

Zitat:
Muss eine LPG Umrüstung irgendwie eingetragen/abgenommen werden?
Wie schon geschrieben wurde, ja, muß sie. Das Abgasgutachten könntest Du eventuell noch bekommen, sofern die Anlage eine halbwegs namhafte ist und/oder hierzulande auch verbaut wird. Ein Kontakt zum Anlagenhersteller oder einem Umrüstbetrieb in der Nähe, der solche Anlagen verbaut, wäre nicht nur dafür von Vorteil, der macht Dir dann eventuell auch die nötige GSP bzw. GAP.

Zitat:
Steuern; schadstoffklasse kenn ich so jetzt nicht, oder zumindest nicht die deutschen angaben, würde die LPG Umrüstung hier unterschiede machen?
Wenn's da nicht wieder irgendwelche speziellen, bürokratischen Hürden gibt, sollte Dein Auto mit Euro 2 eingestuft werden, das ist für Dein Baujahr die normale Einstufung, die ein deutsches Fahrzeug ab Werk hätte. Euro 3/D4 hätten erst die Facelifter. Letztlich zahlst Du dann knapp 400€ Steuer.

Zitat:
Versicherung, ich denke hier kommt's drauf an ob und welche deutsche Versicherung meinen sogenannten "no Claims Bonus" aus England akzeptiert, welche Versicherungsklasse ist denn ein 96er 750iL, vielleicht kann ich mir da bei verschiedenen Anbietern angebote einholen.
Da kann Dir vielleicht der eine oder andere Spezialist hier im Forum helfen, hier arbeiten m.W. ein paar Leute in der Branche. Ansonsten solltest Du in jedem Fall mal die Makler vor Ort bei Dir abgrasen, da das doch ein speziellerer Fall ist, der von Online-Vergleichen so vermutlich nicht abgedeckt wird.


Viel Erfolg jedenfalls bei der Überführung und Umrüstung, sehr schöner Wagen!
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Zitat:
Zitat von Roland Rottenfußer
Nehmen wir die Pflicht, nur mit Feinstaubplakette in eine deutsche Innenstadt einzufahren. Übertragen auf andere Delikte bedeutet dies: Man dürfte sich nur dann im öffentlichen Raum bewegen, wenn man sich das polizeiliche Führungszeugnis auf die Stirn klebt. Wer nicht vorab beweist, kein Mörder zu sein, wird verfolgt und bestraft wie ein Mörder. Ein Paradigmenwechsel von der Unschulds- zur Schuldvermutung.
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