Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.05.2014, 11:30   #78
RS744
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von RS744
 
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
Standard

Zitat:
Zitat von TRANSPORTER Beitrag anzeigen
... stellt sich die frage:
---> gilt dies NUR fuer koeln, ???
oder fuer ganz Deutschland ??? und dessen Kolonien
Es gibt Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.)  bundesweite Ausnahmeregelungen
landesweite Ausnahmeregelungen z.B. für das Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.)  Ruhrgebiet in NRW
Ausnahmeregelungen nur für z.B. die Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.)  Umweltzone Köln .

Eine generelle Anerkennung von Ausnahmeregelungen einzelner Umweltzonen untereinander gibt es nicht, wohl aber einzelne bilaterale Anerkennungen auf Gegenseitigkeit. Ist das nicht der Fall, braucht man schlimmstenfalls für so eine Partikelschleuder für jede einzelne Umweltzone eine Ausnahmegenehmigung, und inhaltlich gibt es natürlich auch divergierende Ausnahmemöglichkeiten.
Genehmigung und ggf. Verlängerung kostet natürlich jedesmal wieder, für einen WE-Städtetrip dürfte sich der Aufwand dann nicht lohnen.

Alles kein Problem: zieht nach Schleswig-Holstein oder Meck-Pomm, da gibt es keine Umweltzonen
__________________
Sapienti sat.
RS744 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten