Zitat:
Zitat von mahooja
Deshalb schrieb ich mehrfach vernünftig eingebaut und eingestellt.
Dann blendet es niemanden, auch nicht nachts.
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Ist doch erstmal egal.
Wenn der Gegner sagt, er sei geblendet worden.. und der Gutachter stellt fest, dass das Xenon eine Eigen-Bastelei ist... was meinst Du, wer da den Nachweis führen darf, dass das Licht
nicht blenden konnte? - Wer meinst Du, darf das in Vorkasse zunächst mal bezahlen?
Zitat:
Zitat von mahooja
Ausserdem geht es beim TE um einen e38 den es ja bekanntlicherweise ab Werk mit Xenon gab. Was sollte denn der Gutachter da feststellen?
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Dass es kein ab-Werk-, sondern ebay-Xenon ist.
Olli