Zitat:
Zitat von Lukasmika52
es steht auf dem glas
K44519 00DC02A 04HC 04HC 04HR 00DC 67/68 D2S H7 SAE-HR-93 H1 DOT
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Das konnte ich leider nicht lesen
Ist nun die Frage, was auf dem anderen Scheinwerfer steht.
Es kommt aber trotzdem hinzu, dass der gesamte Scheinwerfer eine Bauartgenehmigung hat. Dementsprechend führen alle Veränderungen am Scheinwerfer, die von der Originalität abweichen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Scheinwerfers und damit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Sollte man sich halt bewusst sein, wenn man solche Umbauten durchführt.
Zitat:
Zitat von j_ramon.lopez
Der beste Tipp den ich Dir geben kann ist einen Satz Scheinwerfer original Xenon zu kaufen. Da Du noch einen VorFacelift hast, kannst Du mit der Regelung von vor 2000 durchkommen. Ab da war die Scheinwerferreinigungsanlage Pflicht.
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Originale Scheinwerfer sind in dem Falle ein guter Tipp. Die "Regelung von vor 2000" bezieht sich wahrscheinlich auf die Scheinwerferreinigungsanlage? Diese war nur dann nicht Pflicht, wenn Xenon am Fahrzeug vor dem 1.4.2000 im Fahrzeug nachgerüstet und eingetragen war. Für Fahrzeuge aus dem o.g. Bauzeitraum und einer heutigen Nachrüstung von Xenon ist die SWRA Pflicht, damit kommt er also nicht mehr durch.