So
ist es ja auch. Für Neuwagen und auch für Nachrüstungen.
So
war es aber nicht, jedenfalls in Bezug auf die SWRA bis 1996 nicht.
Selbst für Nachrüstungen nicht.* Habe diesbezüglich noch was auf der Platte gefunden. Siehe Anhang. Sorry für die schlechte Qualität, hab es auch irgendwo mal so aufgeschnappt...
* Gemeint sind nur absolut "wie ab Werk" ausgeführte Nachrüstungen (Scheinwerfer mit Bauartgenehmigung bzw. Allgemeinder Betriebsgenehmigung), und gemeint sind hier auch Nachrüstungen nur am E 32, weil dessen BE ab 91 bereits das Xenonlicht generell abdeckt. Es gibt m.W. keine spezielle BE für Xenon-bestückte E 32, die gehen alle in der ABE-Nr. E296 ab Nachtrag IV (=> MJ 91) auf.
Eine Nachrüstung in einem E 34 (oder E 30 oder sonstwas) hingegen braucht eh immer eine Einzelabnahme - die lässt sich dann auch nicht auf "vor 1996" rückdatieren, die erfolgt morgen oder nächste Woche.
Beim E 34 kann man eben keinen "wie ab Werk"-Zustand herstellen, weil es Xenon nicht ab Werk gab; es ist immer eine abnahmepflichtige Veränderung, die von der E 34 (E 30..) BE (Nr. E700, F022 etc.) nicht abgedeckt ist.
Beim E 32 von 91-94 (und E 38 von 94-96) ist dies anders, und zusätzlich gilt für beide die Besonderheit (bezogen auf die angegebenen BJe), dass SWRA gar nicht und aLWR nur bei Fehlen einer HA-Niveauregulierung erforderlich ist.
Folgende Annahme:
Ich besitze zwei E 32. Zwei 93er 740iL. Einen mit, einen ohne Xenon. Beide haben serienmäßig Niveau an der HA, beide kommen (eben drum) ohne LWR daher, der Xenon-bestückte auch ohne aLWR; beide haben keine SWRA.
Aus welchen Gründen auch immer (Motor hochgegangen..) rüste ich morgen alles Beleuchtungsgeraffel bis hin zum LKM 1:1 von dem einen in den anderen um... und dann?

Aus welcher Wolle kann denn da ein Strick gedreht werden, dahingehend dass dieselbe Beleuchtungs-Konfiguration in Auto A erlaubt, im Auto B (mit derselben Fahrzeug-BE!) aber nicht erlaubt sein soll? - Weil es halt keine E 34 sind, ist auch keine Einzelabnahme nötig, ergo wird das Umbaudatum nirgends dokumentiert.
Wenn ich lustig bin, könnte ich bei meinen beiden fiktiven E 32 jede Woche aufs Neue alles 1:1 hin- und wieder zurück-tauschen.

Eine SWRA sehen beide trotzdem nie, und nach meinem Dafürhalten sind trotzdem beide zu jederzeit 100% legal auf deutschen Straßen unterwegs.
Ich selber brauche übrigens gar kein Xenon in der Karre... im E 38 ist es halt drin, und es war bei Tachostand 108.000 auch schon ein neuer Brenner nötig.

Da ich alles andere als nachtblind bin, sehe ich persönlich die Kosten-Nutzen-Bilanz eher zwiespältig. Ich komme selbst mit E 36 compact Funzeln noch ganz gut zurecht, jedenfalls noch. Bin ja auch keine 18 mehr...
Olli