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Alt 03.07.2013, 21:20   #2
RS744
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Zitat von Thimo Beitrag anzeigen
Geht erst Ende des Jahres los. Abzusehen sind maximal ca. 50% geschäftliche Nutzung.
Dann achte darauf, daß Du unter 50% betriebliche Nutzung bleibst.

Folgen:
1. Du bist ZWINGEND aus der 1%-Regelung draußen (was gut für Dich sein wird)
2. Du kannst Dich sogar frei entscheiden, ob Du den 7er Deinem Betriebsvermögen oder Privatvermögen zuordnest. Diese Entscheidung gilt es zu dokumentieren.
3. Auch wenn Du den 7er dem Privatvermögen zuordnest, mach eine Vollkostenrechnung, da das auf >30c/km hinauslaufen dürfte. Wenn Dir das zu aufwendig ist, mußt Du halt mit "nur" 30c/km Betriebsausgabenabzug leben. Faulheit hat halt ihren Preis.
4. Mach für einen repräsentativen Zeitraum (mind. 3 Monate) Fahrtaufzeichnungen privater und betrieblicher km. Das muß nicht so streng formal sein wie ein Fahrtenbuch. Die dabei gefundene Quote könntest Du für die Folgejahre (bei der Zuordnung des 7er zum Betriebsvermögen) als betrieblichen Anteil ansetzen. Ohne daß Du - wie der faule Andi z.B. - ständig betriebliche km aufzeichnen müßtest. DAS ist die faulste Lösung, und vermutlich die beste.
5. Umsatzsteuerlich mußt Du Dich auch noch entscheiden, ob Du den 7er Deinem Unternehmensvermögen - ganz oder teilweise - zuordnest oder nicht, und dies dokumentieren. Was da am besten ist, gälte es mit hilfe einer Planrechnung auszuloten.

Wenn Dir das alles zu schwierig/kompliziert erscheint, hol Dir den konkreten Rat eines Steuerberaters.
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Sapienti sat.

Geändert von RS744 (03.07.2013 um 21:26 Uhr).
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