Um es kurz zu machen:
Grundsätzlich ist es irrelevant, ob der Mangel verdeckt oder offensichtlich ist.
ABER:
Je offensichtlicher der Mangel, desto einfach für den Verkäufer, zu beweisen, dass der (offensichtliche Mangel) bei Übereignung NICHT bestanden hat.
Abgesehen davon fallen mir auf Anhieb auch andere Wege ein, die der Händler einschlagen könnte, um kostengünstig aus der Geschichte zu kommen.
Zitat:
Zitat von DaggiMicha
Was du an Mängeln aufgezählt hast war alles schon beim Kauf vorhanden und waren offensichtliche Mängel die du selbst auch ohne Sachverstand feststellen konntest.
|
Das ist rechtlich gesehen eine schwierige Aussage, denn alle Mängel die bei Kauf bestanden haben, sind - solange diese dem Käufer NICHT bekannt waren - gewährleistungsfähig.
Unbestritten ist allerdings auch, dass eine gewisse vorvertragliche Pflicht auch für den Käufer besteht. Vorallem beim Kauf von Gebrauchtwagen (Vgl. "The Market for Lemons", George A. Akerlof, 1970).
Für alles Weitere erstmal hier reinschauen.
PS:
Zu den Mängeln:
Heckklappe (automatisch) öffnet/ schließt nich richtig - Soll der Händler reparieren; war ja eingepreist!
BCschalter reagiert nicht, kann also keine funktionen im Tacho anzeigen lassen - Wird wohl ein neuer Blinkerhebel fällig sein.
RDC laut CheckControl inaktiv - Auf nicht_aktiv codieren lassen. Macht ohnehin nur Probleme. Soll der Händler kostenlos machen..
Dichtungen an den Zierleisten hintere türen defekt (wie bei den meisten) - Steht im Kaufvertrag..
Kühlmittelstand prüfen wird angezeigt, wahrscheinlich sensor defekt - Fehlt nur Kühlmittel? Ansonsten ist das vermutlich relativ günstig zu beheben.
Pixelfehler im Tacho - Jetzt plötzlich aufgetaucht?? Wende dich an Guido alias
M8-Enzo.