Zitat:
Zitat von dansker
Sind diese Seitenmarkierungsleuchten denn in Deutschland Zulässig? Gelten ja eigentlich für Arbeitsgeräte und Anhänger!
Gruss dansker
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Eigentlich ist es nicht zulässig....aber wie so oft, wo kein Kläger da kein Richter!
Als Beispiel :
Tausende von LKW-Fahrern fahren mit bunten Namensschildern und LKW´s wie ein Weihnachtsbaum in ganz Deutschland rum...nur in den seltensten Fällen wird es geahndet...und wenn dann kostet es 25€, man baut es auf die schnelle zurück und hinterher wieder um...
Hab das auch schon 2mal bezahlt...und wenn??
es kommt eben wie so oft auf darauf an an welchen Sheriff man kommt...
dem einen ist es egal...und der andere fühlt sich in seiner Ehre gekränkt...
abgesehn davon ist meine persönliche Meinung, das seitliche Markierungslampen bei Nacht zur Verkehrsicherheit beitragen würden....